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Selbstanzeige

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Selbstanzeige:

Die Selbstanzeige ist ein Rechtsinstitut im deutschen Steuerrecht, welches Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, eine Straffreiheit durch die nachträgliche Offenlegung von zuvor nicht oder falsch deklarierten Steuern zu erreichen. Die Regelung zur Selbstanzeige ist in § 371 der Abgabenordnung (AO) und § 378 Abs. 3 AO festgehalten. Sie eröffnet Steuersündern die Chance, einer Bestrafung zu entgehen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist, dass sie vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt. Alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen für den jeweiligen Besteuerungszeitraum korrigiert und die ausstehenden Steuern gezahlt werden. Zudem muss die Berichtigung rechtzeitig erfolgen, das heißt bevor die Finanzbehörde eine Prüfungsanordnung erlassen oder mit der steuerlichen Ermittlung, etwa durch eine Betriebsprüfung, begonnen hat. Ist die Tat bereits entdeckt, oder hat der Steuerpflichtige davon Kenntnis, dass die Tat entdeckt worden ist, kommt eine Straffreiheit durch Selbstanzeige nicht mehr in Betracht.

Nach § 371 Abs. 2 AO verliert die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung, wenn einer der Ausschlussgründe vorliegt, beispielsweise eine bereits begonnene Steuerprüfung oder wenn der Steuerhinterziehungsbetrag eine bestimmte Grenze überschreitet und nicht innerhalb einer kurzen Frist ein entsprechender Zuschlag gezahlt wird.

Darüber hinaus ist die Selbstanzeige ein Instrument zur Steuergerechtigkeit und -ehrlichkeit. Sie trägt dazu bei, dass Steuernachzahlungen geleistet und Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Gleichzeitig dient sie dem Staat als Mittel zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung und zur Erhöhung des Steueraufkommens.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Selbstanzeige verwendet werden kann:

Ein Beispiel für die Anwendung der Selbstanzeige kann folgender Fall sein: Ein Unternehmer hat in den vergangenen Jahren Einnahmen aus dem Ausland in seiner Steuererklärung nicht angegeben und somit Steuern hinterzogen. Durch Medienberichte über bevorstehende internationale Datenaustauschabkommen und steigenden Druck auf Steueroasen befürchtet der Unternehmer, dass seine Steuerhinterziehung bald entdeckt werden könnte. Daraufhin entscheidet er sich zur Selbstanzeige. Er kontaktiert einen Steuerberater, der daraufhin eine vollständige Aufstellung aller nicht deklarierten Einkünfte erstellt und die Steuererklärungen der betroffenen Jahre korrigiert einreicht. Die hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen werden umgehend nachgezahlt. Da die Finanzbehörde noch keine Ermittlungen eingeleitet hatte, geht der Unternehmer nach § 371 AO straffrei aus.

Ein weiteres Beispiel ist ein Erbe, der nach dem Tod eines Angehörigen ein Schwarzgeldkonto im Ausland entdeckt. Der Erbe entscheidet sich dazu, dieses Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige bei den Finanzbehörden zu deklarieren. Da er innerhalb der gesetzlichen Frist nach Entdeckung des Schwarzgeldes handelt und alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß macht, werden keine strafrechtlichen Schritte gegen ihn eingeleitet. Durch die Zahlung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen trägt der Erbe zur Herstellung der Steuergerechtigkeit bei und vermeidet gleichzeitig persönliche strafrechtliche Konsequenzen.

Die Selbstanzeige dient somit als wichtiges Instrument, um den Grundsatz der Steuerehrlichkeit zu fördern und gleichzeitig den Steuerpflichtigen einen Ausweg aus einer rechtlich prekären Situation zu bieten. Sie stellt einen Anreiz dar, sich den steuerlichen Pflichten zu stellen und korrigierend einzugreifen, bevor die Steuerdelikte von den Finanzbehörden entdeckt werden. Damit leistet sie einen bedeutenden Beitrag zur Durchsetzung der steuerlichen Ordnung und Gerechtigkeit in Deutschland.

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