Beschreibung des Rechtsbegriffs Legitimation:
Legitimation ist im Deutschen Recht ein vielseitig verwendeter Begriff, der verschiedene Bedeutungen in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten einnimmt. Im Allgemeinen bezeichnet er den Nachweis der Befugnis oder der Berechtigung einer Person, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder Rechtspositionen innezuhaben.
In privatrechtlichen Verhältnissen findet der Begriff oft im Bereich des Familienrechts Anwendung, hier speziell beim Thema der Vater-Kind-Zuordnung. Die Legitimation eines Kindes erfolgte traditionell durch die Eheschließung der Eltern nach der Geburt oder durch eine nachfolgende Heirat, was als „Legitimierung durch nachfolgende Ehe“ bezeichnet wird. Heutzutage ist dies jedoch weitestgehend überholt und stattdessen durch die Anerkennung der Vaterschaft ersetzt worden.
Ein weiterer Kontext ist das öffentliche Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht. Hier bedeutet Legitimation vor allem die Berechtigung von Amtsträgern oder Behörden, im Namen des Staates zu handeln. Die Legitimation zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse fußt auf demokratischen Grundsätzen, wonach staatliche Macht auf das Volk zurückzuführen ist und von Personen ausgeübt wird, die in einem vorgeschriebenen Verfahren rechtsgültig dazu ermächtigt wurden.
Im Gesellschaftsrecht ist der Begriff ebenfalls von Bedeutung, wo es um die Legitimation von Organmitgliedern zur Vertretung der Gesellschaft geht. Beispielsweise müssen der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder die Geschäftsführer einer GmbH zur Rechtsgeschäftlichen Vertretung legitimiert sein. Diese Legitimation erfolgt durch Eintragung im Handelsregister und wird durch Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung, einem sogenannten „Legitimationspapier“, nach außen dokumentiert.
Im Schuldrecht wiederum ist mit dem Begriff Legitimation manchmal die Ermächtigung zum Besitz einer Sache oder zum Einzug einer Forderung gemeint. Hierbei geht es meist um die Frage, ob die jeweilige Person tatsächlich berechtigt ist, im eigenen oder fremden Namen zu handeln.
In allen genannten Bereichen ist das Vorhandensein der Legitimation maßgeblich für die Rechtswirksamkeit des jeweiligen Handelns.
Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Legitimation verwendet werden kann:
Ein konkretes Beispiel aus dem Familienrecht stellt die Anerkennung der Vaterschaft dar. Angenommen ein Mann erkennt ein Kind nach der Geburt als sein eigenes an, so erlangt er damit die rechtliche Vaterschaft samt aller Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Durch diese Anerkennung wird die biologische Vaterschaft in rechtliche Vaterschaft umgewandelt und das Kind erhält dadurch eine vollständige familienrechtliche Stellung. Diese Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Die Anerkennung der Vaterschaft ist ein klassisches Beispiel dafür, wie eine solche Legitimation den rechtlichen Status einer Person ändern und die Grundlage für die Entstehung oder Beendigung rechtlicher Beziehungen bieten kann.
Ein weiteres Beispiel lässt sich im Gesellschaftsrecht finden. Stellen wir uns eine Aktiengesellschaft (AG) vor, deren Vorstand A aus irgendeinem Grund durch Vorstand B ersetzt wurde. Vorstand B darf die AG erst dann nach außen hin vertreten, wenn die entsprechende Änderung im Handelsregister eingetragen wurde. Solange diese Eintragung nicht erfolgt ist, fehlt es an der notwendigen Legitimation gegenüber Dritten. Erst mit der Eintragung erlangt der neue Vorstand die Vertretungsmacht und erst dann ist er gegenüber Dritten als legitimiert anzusehen, im Namen der Gesellschaft zu agieren. Die Eintragung im Handelsregister dient in diesem Fall als Legitimationsnachweis.
Die Bedeutung der Legitimation im deutschen Rechtssystem drückt sich in ihrer Rolle als Voraussetzung für die Ausübung von Rechten und Pflichten aus. Sie ist entscheidend für die rechtliche Anerkennung von Sachverhalten und Zuständigkeiten und somit ein grundlegendes Konzept, das Rechtssicherheit und die ordnungsgemäße Anwendung von Rechtsnormen gewährleistet.