JuraDict

Interesse

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Interesse:

Der Begriff „Interesse“ hat im deutschen Recht mehrere Bedeutungen und spielt in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle. Im Allgemeinen beschreibt das Interesse die rechtlich anerkannte und schutzwürdige Position einer Person, insbesondere deren Vermögens-, aber auch ideelle oder persönliche Belange, die rechtlich geltend gemacht werden können.

In Zivilrecht geht es oft um das schutzwürdige finanzielle Interesse einer Partei. So regelt beispielsweise das Schadensrecht, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat, verpflichtet ist, diesen Schaden zu ersetzen und das Interesse des Geschädigten so zu stellen, wie es ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte. Hierbei wird zwischen dem Ersatz des positiven Interesses, bei dem dem Geschädigten der Zustand verschafft wird, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, und dem negativen Interesse unterschieden, welches darauf abzielt, den Geschädigten so zu stellen, als hätte er niemals auf die Erfüllung der nun nicht erfüllten Pflicht vertraut.

Im Vertragsrecht ist das Erfüllungsinteresse von hoher Bedeutung. Es beschreibt das Interesse eines Gläubigers an der vollständigen und ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verbindlichkeit durch den Schuldner. Bei Nichterfüllung oder Schlechtleistung kann ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung geltend gemacht werden, um das Erfüllungsinteresse des Gläubigers zu befriedigen.

Weiterhin ist das Interesse ein zentraler Begriff im Verwaltungsrecht, wo das berechtigte oder sogar das öffentliche Interesse gegenüber individuellen Interessen abgewogen wird. Ein Beispiel hierfür findet sich bei der Erteilung von Baugenehmigungen, bei der das öffentliche Interesse an der Einhaltung von Bauplanungen und Vorschriften gegen die privaten Interessen des Bauherrn abgewogen werden muss.

Im Strafrecht wiederum kann das Rechtsgut, an dessen Schutz ein besonderes staatliches Interesse besteht, als geschütztes Interesse interpretiert werden. Strafbare Handlungen verletzen in der Regel das Interesse der Allgemeinheit und/oder eines Individuums in Form eines Rechtsguts.

Im Gesellschaftsrecht bezeichnet man mit Interesse häufig das Gesellschaftsinteresse, das sich von den individuellen Interessen der Gesellschafter unterscheidet und gegenüber diesen Vorrang haben kann, insbesondere wenn es um Entscheidungen geht, die das Wohl der Gesellschaft als Ganzes berühren.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Interesse verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für das Interesse im Schadensrecht ist der Fall, in dem jemandem sein Auto beschädigt wird. Das positive Interesse des Autobesitzers ist darauf gerichtet, das Auto wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich vor dem Unfall befand. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von dem Schädiger zu ersetzen sind. Im Fall eines Kaufvertrags über ein Auto, der nicht erfüllt wird, weil das Fahrzeug bereits verkauft ist, wäre das negative Interesse des Käufers betroffen. Hatte der Käufer beispielsweise bereits eine teurere Versicherung abgeschlossen oder andere Ausgaben getätigt, kann er versuchen, diese Kosten als Schadensersatz für das enttäuschte Vertrauen geltend zu machen.

Ein weiteres Beispiel findet sich im Verwaltungsrecht. Ein Anwohner klagt gegen die Baugenehmigung für ein Hochhaus in seiner Nachbarschaft wegen des Verlustes seiner Aussicht. Hier steht das private Interesse des Anwohners, seine Aussicht zu bewahren, dem Interesse des Bauherrn gegenüber, der seine Baumaßnahme gemäß den geltenden Bauvorschriften realisieren möchte. Gleichzeitig gibt es ein öffentliches Interesse an einer geordneten Stadtentwicklung, das sich in Bebauungsplänen ausdrückt. Die Verwaltungsbehörden müssen diese Interessen gegeneinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen, die häufig auch von Gerichten überprüft wird.

Die Relevanz des Begriffs Interesse liegt vor allem in seiner Fähigkeit, die verschiedensten rechtlich geschützten Positionen und deren Abwägung innerhalb der Rechtsprechung zu erfassen. Die sorgfältige Analyse und Berücksichtigung von Interessenkonflikten ist grundlegend für das Verständnis und die Anwendung des Rechts in unterschiedlichsten juristischen Disziplinen und prägt maßgeblich den Ausgang von rechtlichen Streitigkeiten.

Diese Website dient ausschließlich Informationszwecken und kann Ungenauigkeiten enthalten. Sie sollte nicht als Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung verwendet werden.