Beschreibung des Rechtsbegriffs Grundrecht:
Grundrechte sind in Deutschland verfassungsmäßig verankerte Rechte, die die Freiheit und Gleichheit des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt garantieren. Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt und bilden das grundlegende Wertesystem der deutschen Rechtsordnung. Diese Rechte haben zum Ziel, die Würde des Menschen zu schützen und seine Freiheit innerhalb der Gemeinschaft sicherzustellen.
Grundrechte wirken prinzipiell als Abwehrrechte gegen den Staat und geben dem Einzelnen die Möglichkeit, sich auf sie zu berufen, sollte er der Meinung sein, dass die öffentliche Gewalt seine Rechte verletzt. Einige von ihnen gelten nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für Personen, die sich in Deutschland aufhalten, wie beispielsweise das Recht auf Menschenwürde oder das Folterverbot.
Darüber hinaus enthalten manche Grundrechte auch eine objektiv-rechtliche Dimension, indem sie als Wertordnung für alle Bereiche des Rechts fungieren und damit eine Leitfunktion für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung haben. Sie beschränken sich also nicht nur auf den individuellen Schutz, sondern wirken sich auch strukturprägend auf das gesamte deutsche Rechtssystem aus.
Ein weiterer Aspekt ist, dass manche Grundrechte, wie zum Beispiel die Berufsfreiheit oder die Eigentumsfreiheit, auch als Institutsgarantien interpretiert werden, die bestimmte grundlegende gesellschaftliche Institutionen und die damit verbundenen Rechtspositionen schützen.
Der Schutz der Grundrechte wird insbesondere durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet, das mittels Verfassungsbeschwerde angerufen werden kann, wenn jemand der Ansicht ist, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein.
Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Grundrecht verwendet werden kann:
Ein Beispiel für die Anwendung von Grundrechten kann die Klage einer Zeitung gegen eine behördliche Anordnung sein, bestimmte Artikel nicht zu veröffentlichen – ein Eingriff in die Pressefreiheit. Geht die Zeitung gegen diese Anordnung vor, so beruft sie sich auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt sind. Das Gericht muss dann prüfen, ob die behördliche Anordnung gerechtfertigt ist – beispielsweise durch übergeordnete Rechtsgüter wie die nationale Sicherheit – oder ob die Freiheit der Presse in diesem Fall das höhere Schutzgut darstellt.
Ein weiteres Beispiel ist die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers, der sich durch Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, einem Teilaspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, verletzt fühlt. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Hinsicht entschieden, dass solche Überwachungsmaßnahmen einen Eingriff in die Grundrechte darstellen und daher einer besonderen Rechtfertigung bedürfen.
Die Gewährleistung und der Schutz dieser Rechte stellen sicher, dass der einzelne Bürger in der Lage ist, seine individuellen Interessen und Freiheiten gegenüber der Staatsmacht effektiv zu verteidigen, und gewährleisten zugleich eine grundlegende Ordnung, auf der das friedliche Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft basiert. Sie bilden somit ein essentielles Fundament für die Freiheit, Sicherheit und Gleichheit des Einzelnen in Deutschland.