Beschreibung des Rechtsbegriffs Folgeschaden:
Folgeschäden sind in der deutschen Rechtsordnung Schäden, die als mittelbare Folge eines ursprünglichen Schadensereignisses eintreten. Sie gehen über den unmittelbar durch das Ereignis entstandenen Primärschaden hinaus und äußern sich typischerweise in Form von weitergehenden finanziellen Verlusten, die aus dem initialen Schadenseintritt resultieren. Im Gegensatz zu unmittelbaren Schäden, die direkt aus einer Handlung oder einem Unfall resultieren, sind dies Schäden, die nicht sofort ersichtlich sind, sondern sich erst im Nachhinein entwickeln.
Im deutschen Recht wird ein Verursacher eines Schadens nicht nur zum Ersatz des unmittelbaren Schadens verpflichtet, sondern kann auch zur Verantwortung für die Folgeschäden gezogen werden. Dies setzt voraus, dass ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem ursprünglichen Schaden und den nachgelagerten Nachteilen besteht. Nach dem Prinzip der Totalreparation soll der Geschädigte die Möglichkeit haben, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
Die Beurteilung und Berechnung von Folgeschäden kann komplex sein, da es gilt, die tatsächliche Ursachenkette lückenlos nachzuvollziehen und zu belegen, dass die späteren Schäden ohne das ursächliche Ereignis nicht eingetreten wären. Darüber hinaus wird bewertet, ob die Folgeschäden im Rahmen des sogenannten Schutzzwecks der Norm liegen. Nicht jeder entfernte Schaden, der sich theoretisch aus dem ursprünglichen Schaden herleiten lässt, ist notwendigerweise ersatzfähig, sondern nur solche Schäden, die vom Schutzbereich der verletzten Norm umfasst sind.
Zur Geltendmachung von Folgeschäden ist eine sorgfältige Dokumentation und ggf. auch ein fachmännisches Gutachten erforderlich, um die entsprechenden Ansprüche bei Gericht durchzusetzen. Versicherungen decken oft nur bestimmte Arten von Folgeschäden ab, und es ist wichtig, die jeweiligen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen, um zu verstehen, welcher Schutz in einem konkreten Schadensfall besteht.
Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Folgeschaden verwendet werden kann:
Ein typisches Beispiel für Folgeschäden sind die Auswirkungen eines Verkehrsunfalls. Nehmen wir an, ein Autofahrer verursacht einen Unfall, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Der direkte Schaden an dem Fahrzeug, etwa in Form von zerstörten Autoteilen oder einer zerbrochenen Windschutzscheibe, ist der unmittelbare Schaden. Die Folgeschäden könnten jedoch viel weitreichender sein. Wenn das beschädigte Auto zum Beispiel ein Dienstfahrzeug ist und aufgrund des Unfalls für mehrere Wochen nicht genutzt werden kann, könnte der entgangene Gewinn, der dadurch entsteht, dass der Geschädigte keine Kunden besuchen und keine Lieferungen durchführen kann, als Folgeschaden betrachtet werden. Ebenso könnten zusätzliche Mietwagenkosten, die während der Reparaturdauer des ursprünglichen Fahrzeugs entstehen, als Folgeschäden geltend gemacht werden.
Ein weiteres Beispiel könnte ein Wasserschaden durch eine defekte Waschmaschine sein. Neben der unmittelbaren Zerstörung des Gerätes könnte ein Wassereintritt in das Gebäude zu langfristigen Schäden an der Bausubstanz führen. Sollte der Wasserschaden beispielsweise Schimmelbildung verursacht haben, die erst Monate später entdeckt wird, sind die Kosten für die Schimmelbeseitigung und die daraufhin nötigen Renovierungsarbeiten als Folgeschäden anzusehen. Zusätzlich könnten Gesundheitsschäden, die durch die Schimmelsporen verursacht wurden, ebenfalls als Folgeschäden relevant werden.
Das Verständnis und die richtige Anwendung des Begriffes der Folgeschäden sind von erheblicher Bedeutung in der deutschen Rechtspraxis, da sie die Grundlage für die umfassende Kompensation des Geschädigten darstellen und die Reichweite der Verantwortlichkeit des Schädigers definieren. Sie bilden einen wesentlichen Teil des Schadensersatzrechts und stellen sicher, dass nicht nur der unmittelbare Schaden, sondern auch die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Nachteile berücksichtigt und ersetzt werden können.