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Darlehen

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Darlehen:

Der Begriff „Darlehen“ bezeichnet im deutschen Recht einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien – dem Darlehensgeber und Darlehensnehmer – bei dem eine bestimmte Geldsumme oder eine andere vertretbare Sache mit dem Versprechen überlassen wird, dass der Empfänger den empfangenen Gegenstand in derselben Art, Güte und Menge zurückzugeben oder zu erstatten hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Darlehensvertrag finden sich in den §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Ein Darlehensvertrag ist grundsätzlich formfrei, es sei denn, es handelt sich um ein Verbraucherdarlehen, bei dem besondere Informationspflichten und eine Schriftform nach §§ 491 ff. BGB eingehalten werden müssen. Bei der Überlassung des Darlehensbetrages entsteht eine Forderung des Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer auf Rückzahlung der gewährten Darlehenssumme. Oft ist die Rückzahlung auch mit Zinsen verbunden, deren Höhe vertraglich vereinbart wird, außer im Falle eines zinslosen Darlehens.

Das Darlehen kann als Sicherungsdarlehen ausgestaltet sein, bei dem das verliehene Kapital durch Sicherheiten wie Hypotheken, Grundschulden oder Bürgschaften abgesichert ist. Ein typisches Beispiel für ein Sicherungsdarlehen ist die Baufinanzierung, bei der in der Regel das finanzierte Objekt selbst als Sicherheit dient.

Es ist zwischen einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Darlehen zu unterscheiden. Ein entgeltliches Darlehen ist durch Zinsen gekennzeichnet, während bei einem unentgeltlichen Darlehen auf die Zinszahlung verzichtet wird. Die Tilgung des Darlehens erfolgt nach den vorab festgelegten Konditionen, entweder in einer Summe am Ende der Laufzeit oder in festgesetzten Raten.

Aufrecht erhalten bleibt die Verpflichtung zur Rückzahlung auch bei Untergang oder Beschädigung der geliehenen Sache – diese Risiken trägt der Darlehensnehmer. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Miet-, Pacht- oder Leihvertrag. Bei diesen Vertragsarten besteht diese Verpflichtung nur eingeschränkt oder gar nicht.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Darlehen verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für ein Darlehen ist die Immobilienfinanzierung. Herr Müller möchte ein Haus kaufen und benötigt dafür finanzielle Mittel, über die er selbst nicht verfügt. Er nimmt deshalb bei seiner Bank ein Darlehen über 200.000 Euro auf. Die Bank prüft seine Kreditwürdigkeit und verlangt als Sicherheit eine Grundschuld auf das zu finanzierende Objekt. Herr Müller und die Bank vereinbaren einen festen Zinssatz für eine Laufzeit von zehn Jahren sowie eine monatliche Tilgungsrate, mit der das Darlehen nach und nach zurückgezahlt wird. Sollte Herr Müller unerwarteterweise nicht in der Lage sein, die Raten zu zahlen, darf die Bank das Haus versteigern, um ihr geliehenes Geld zurückzuerhalten.

Ein weiteres Beispiel ist das Studiendarlehen. Studentin Lisa nimmt ein Studiendarlehen auf, um ihre Lebenshaltungskosten und Studiengebühren während ihres Studiums zu decken. Nach dem Studium und einer vereinbarten Karenzzeit beginnt sie, das Darlehen in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass die Rückzahlung zwei Jahre nach Beendigung des Studiums einsetzt, wobei die Höhe der Rückzahlungsraten oft von Lisas Einkommen abhängig gemacht wird – ein flexibles Rückzahlungsmodell, das als einkommensabhängige Rückzahlung bekannt ist.

Das Darlehen spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Wirtschaft und im Alltag vieler Menschen. Es ermöglicht Investitionen, Konsum und Bildung, welche ohne die Möglichkeit, Geld oder Sachwerte zeitweise zu überlassen, nicht oder nur schwer möglich wären. Dies macht das Rechtsinstrument zu einem unerlässlichen Bestandteil der rechtlichen und ökonomischen Strukturen in Deutschland.

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